Der Kaufvertrag kommt zustande mit BATZÄNG als Vertragspartner.
Die Darstellung der Produkte im Onlineshop insbesondere in Prospekten und Anzeigen stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.
Der Kunde hat die Möglichkeit, in unserem Onlineshop die aufgeführten Artikel zu bestellen. Wenn der Kunde die im Bestellvorgang verlangten Angaben gemacht hat und diese Bestellung mit Klicken auf die Schaltfläche „Kaufen“ abschickt, gibt der Kunde BATZÄNG gegenüber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung enthaltenen Waren zu den mit der Bestellung übermittelten Konditionen ab. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde verbindlich, diese AGB anzuerkennen und die bestellten Artikel erwerben zu wollen. Wenn der Kunde eine Bestellung bei BATZÄNG aufgegeben hat, wird BAZÄNG dem Kunden den Zugang durch eine Eingangsbestätigung per E-Mail bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme der Bestellung dar.
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn BATZÄNG die Bestellung (das verbindliche Angebot des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrages, s.o.) des Kunden durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Versand an die angegebene Lieferadresse des Kunden nach dem Erhalt seiner Bestellung annimmt.
Es kommt kein Kaufvertrag zustande, über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, oder in Ermangelung einer Auftragsbestätigung, die BATZÄNG nicht an den Kunden versendet. Der Vertrag wird mit Erhalt der Artikel durch die Annahme / Billigung des Kunden wirksam. Spätestens jedoch nach Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist.
BATZÄNG behält sich das Recht vor Kundenanträge (z.B. Bestellungen oder Teilbestellungen) im Einzelfall abzulehnen.
Für den Vertragsabschluss verwenden wir ausschließlich die deutsche Sprache. Die englische Übersetzung dient lediglich der Erklärung des deutschen Vertragstextes.
BATZÄNG liefert ausschließlich gegen Vorkasse. Lieferzeiten beginnen erst mit Eingang der Zahlung auf ein im Bestellprozess angegebenes Konto von BATZÄNG. Eine Barzahlung ist nur bei Abholung vor Ort möglich. BATZÄNG übernimmt keine Haftung für übersandte Barbeträge.
Bestellungen werden von BATZÄNG nur erfüllt, wenn keine Zahlungsrückstände aus anderen Verträgen vorhanden sind.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von BATZÄNG.
Die Lieferung erfolgt durch Versand an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift.
BATZÄNG ist zu Teillieferung jederzeit berechtigt. Werden Teillieferung durchgeführt so übernimmt BATZÄNG die zusätzlichen Versandkosten.
Sollte die Zustellung der Ware trotz dreimaligem Auslieferungsversuchs scheitern, kann BATZÄNG vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
Bei Transportschäden, insbesondere bei äußerlich beschädigten Versandkartons muss der Kunde sofort gegenüber dem Mitarbeiter des anliefernden Transportunternehmens die Beschädigung reklamieren. Soweit möglich sind Fotos von der Anlieferung zu machen. Der Kunde muss BATZÄNG umgehend informieren, um einen Ersatz zu bekommen. BATZÄNG kümmert sich dann um eine schnelle Abwicklung.
Für die Bestellung des Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland. Die Gewährleistungsfrist beträgt laut Gesetz zwei Jahre ab Übergabe der Ware an den Kunden. Rennsportteile sind grundsätzlich von der gesetzlichen Gewährleistung ausgenommen. Sollten gelieferte Artikel Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, oder nicht wie vorgesehen funktionieren, so kümmern wir uns um eine Lösung, bzw. Ersatz (Kulanz).
Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Montage, natürliche Abnutzung, nachlässige oder fehlerhafte Verwendung, Nichtbeachtung der Wartungs- und Betriebsanleitung sowie unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durch den Kunden oder Dritten oder durch den Einsatz im Rennsport oder auf der Rennstrecke. Es wird empfohlen, den Einbau der von BATZÄNG vertriebenen Produkte nur mit dem dafür notwendigen Fachwissen durchzuführen. BATZÄNG weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau und die Montage der Kaufgegenstände zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. der Zulassung für das umgebaute Motorrad führt, bzw. führen kann. Es ist ausschließlich Sache des Kunden, sich erforderlichenfalls unverzüglich um eine ABE, Zulassung oder Begutachtung bei einer anerkannten Sachverständigen-Organisation (z. B. DEKRA, TÜV, GTÜ) zu bemühen. Ohne ABE oder Zulassung nach der StVZO dürfen Motorräder nicht im Geltungsbereich der StVZO geführt und verwendet werden. Ist bei einem Produkt angegeben, dass eine ABE, KBA-Nr., oder ähnliche Unterlagen (z.B. Gutachten) beigefügt sind, die eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr ermöglichen, ist es alleine Sache des Kunden sicherzustellen, dass dieses Produkt tatsächlich für sein Fahrzeug in der beabsichtigten Konfiguration und Kombination eine entsprechende Erlaubnis erhalten kann. BATZÄNG geht grundsätzlich davon aus, dass alle vertriebenen Produkte ausschließlich auf Rennstrecken außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs eingesetzt werden.
Voraussetzung für die Haftung wegen Sachmängel ist der fachgerechte Einbau. Die Haftung wegen Mängel erstreckt sich auf alle Herstellungs- und Materialfehler, jedoch nur insoweit als sie im bestimmungsgemäßen Gebrauch auftreten. Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind alle Rennsportteile, leistungsoptimierende Tuningteile und -zubehör, welche zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten dienen bzw. im Rennsport eingesetzt werden. BATZÄNG sichert im Fall eines Falles eine kundenorientierte, kulante Regelung zu. Die Haftung von BATZÄNG, seinen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzung und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verletzung Vertrags wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) haftet BATZÄNG, sein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe auch bei leichter Fahrlässigkeit. Soweit BATZÄNG, seinem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung in jedem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden. Soweit möglich wird die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen (z.B. Rennsport). Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung von BATZÄNG, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gilt nicht für eine Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt auch die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine etwaige Haftung von BATZÄNG aus der Übernahme einer Garantie, eines Beschaffungsrisikos oder arglistigem Verschweigen eines Mangels. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist im Übrigen jegliche Haftung von BATZÄNG, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, insbesondere die Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ausgeschlossen.
Der Kunde stimmt einer Kontaktaufnahme durch BATZÄNG auch zu Informationszwecken per E-Mail und zur Klärung von akuten Themen zur Lieferung auch per Telefon (soweit bekannt) und ggf. auch durch die von BATZÄNG beauftragten Versanddienstleister zu.
Für alle mit BATZÄNG abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Der Erfüllungsort ist Krefeld, Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand aller Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen ist Krefeld, Deutschland.
Der hier beschriebene Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde.
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Motorsport gefährlich ist, und zu schwerwiegenden Verletzungen bis zum Tod führen kann. Bitte geht daher bei der Verwendung unserer Produkte mit äußerster Sorgfalt vor, und achtet immer auf den korrekten und bestimmungsgemäßen Einbau / Verwendungszweck und eine regelmäßige Wartung und Prüfung nach jedem Gebrauch. Bei Unklarheiten fragt immer vorher erfahrene Motorsport- Kollegen oder wendet Euch an BATZÄNG. Im Zweifel verzichtet lieber auf einen Gebrauch der Teile, als ein unkalkuliertes Risiko einzugehen.
Stand: September 2021 – BATZÄNG Rennsportbedarf Ferdinand Schmarje e.K., Im Wiebusch 21, 27624 Geestland; info@batzang.de